Saftsorten Headline
Hier steht eine beschreibende Subline
Fruchtsaft
Besteht immer aus 100% Fruchtanteil; ohne Zuckerzusatz.
Abweichungen sind nicht erlaubt; die Angaben auf der Verpackung sind freiwillig. Der Fruchtgehalt muss 100% betragen, dabei wird zwischen Direktsaft und Fruchtsaft aus Konzentrat unterschieden.
Direktsaft
- Saft aus 100% unvergorenen Früchten
- Enthält reichen Anteil an Fruchtzucker und gesunden Mineralien
Weg der Herstellung
- Nach dem Pressen werden Saft und Fruchtfleisch getrennt.
- Der Saft wird auf 33°C gekühlt.
- Saft und Fruchtfleisch werden wieder zusammengefügt.
- Saft abfüllen und Pasteurisieren (Erhitzen auf 60°–100°C und keimfrei machen) vorübergehend in Tanks lagern
Fruchtsaftkonzentrat
Wird durch Wasser-Entzug produziert. Der Saft verliert dabei bis zu 80% an Volumen. Es bleibt eine klebrige süß-säuerliche Masse (Konzentrat) übrig.
- Um Aromen und Vitamine nicht zu verlieren wird Dampf aufgefangen (destilliert), um später wieder zugesetzt zu werden.
- Für den ökonomischen Transport wird das Konzentrat tiefgefroren. Später wird es mit Trinkwasser verdünnt.
Vorteile:
- Transportkosten sind geringer
- Gleichbleibende Qualität
Fruchtnektar
Nektar besteht aus säurehaltigen Früchten und mit viel Fruchtfleisch, z.B. haben Sauerkirschen o. Johannisbeeren zu viel Säure für 100% Saft. Für 100% Saft haben Bananen zu viel Fruchtfleisch bzw. sind zu dickflüssig. Sie werden daher gemischt und das Ergebnis wird Fruchtnektar genannt. Fruchtnektar muss aus 25% bis 50% bestehen. Für die Süße wird bis zu 20% Zucker oder Honig hinzugesetzt. Farb- und Konservierungsstoffe sind nicht erlaubt.
Fruchtsaftschorle
Kein reiner Saft, sondern ein Erfrischungsgetränk, wird aus Fruchtsaft bzw. Fruchtmark gemischt. Es wird immer Mineralwasser zugefügt.
Gemüsesaft
Um eine Veränderung bei der Verarbeitung zu verhindern, müssen Enzyme (lebend) deaktiviert werden. Dazu wird das Gemüse eingefroren und evtl. blanchiert (kurz in heißem Wasser kochen).Das Gemüse wird zerkleinert, gepresst und daraus der Saft gefiltert.
Verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe müssen nicht aufgeführt werden.